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Instandsetzungsgebot für ehemaliges Gasthaus zur Post


Liebevoll renovierte, alte Häuser kennzeichnen den Inneren Markt und machen ein Großteil seines Reizes aus. Dies ist der Verdienst der Eigentümer, die sich liebevoll um ihre Häuser kümmern. Durch Persönlichkeit und Individualität der Eigentümer bietet der Innere Markt ein vielfältiges Bild. Allen ist jedoch die Verkehrssicherheit ein gemeinsames Anliegen.

Leider ist gilt dies nicht für alle Anwesen im Inneren Markt. Verfallende Häuser sind nicht nur ein optisch ein Schandfleck, sondern werden schnell auch zu einem Sicherheitsrisiko.

Dieses Risiko sehen wir aktuell beim ehemaligen Gasthaus zur Post. Lockere und herabfallende Dachziegel können zur Gefahr für Leib und Leben werden. Schnelles Handeln ist daher dringend notwendig.

Mit dem § 177 des Baugesetzbuches gibt der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot zu erlassen. Im Absatz 1 heißt es dazu:

Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen.

Daher haben wir den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach §177 BauGB für das Anwesen „Gasthof zur Post“ in Kallmünz zu prüfen.


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