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Sperrung des inneren Marktes am Wochenende für den Durchgangsverkehr


Die Bewohner der Brunn-, insbesondere aber der Vilsgasse, beklagen eine zunehmende Belästigung durch Durchgangsverkehr. Immer mehr Autos und Krafträder durchqueren insbesondere ab Samstagmittag bis Sonntagabend diese beiden Straßen sowie die Naabbrücke ohne konkretes Ziel. Dies führt zu immer mehr Lärmbelästigung der Anwohner.

Zum anderen werden die zahlreichen Fußgänger, Einheimische und Besucher, erheblich beeinträchtigt und manchmal auch gefährdet. Bereits viele andere Städte und Gemeinden lenken den Durchgangsverkehr in gewissen Zeitabschnitten. Um die Wohnqualität der Bewohner des „inneren Marktes“ auch an Wochenenden zu erhalten, ist ein zeitweises Durchfahrtsverbot für KFZ-e und Krafträder sinnvoll.

Selbstverständlich sollen die Anwohner und deren Gäste jederzeit zu Ihren Häusern / Wohnungen fahren können.

Daher haben wir im Marktgemeinderat beantragt, ein Durchfahrtsverbot für die Brunn- und Vilsgasse sowie der Naabbrücke jeweils Samstag ab 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zu erlassen. Diese Regelung soll nicht für Anlieger und deren Besucher gelten.


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