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Nächste Schritt zu einem Baugebiet "hinterm Fuchsenbügl"


Antrag zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes

rotes Kreuz: Antrag zur Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg

grünes Kreuz: Antrag zur Aufnahme der Flächen in das Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg

Nach unserem Antrag vom Januar 2016 die Bebauung der Flächen nördlich des Fuchsenbügl zu prüfen, folgt nun der nächste Schritt. Die Fachstellen gaben zunächst eine negative Stellungnahme ab. Trotzdem beschloss der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 19. Januar 2016 beim Kreistags des Landkreises Regensburg zu beantragen die Flächen "hinterm Fuchsenbügl" und zwei weitere Flächen (hinterm Aufloch und am Spittlberg) aus dem Landschaftsschutzgebiete zu nehmen. Bei einer Vorbesprechung im Landratsamt kristallisierte sich nun heraus, dass die Fachbehörden bei den Flächen hinterm Aufloch und am Spittlberg erhebliche Bedenken haben, dagegen die Fläche "hinterm Füchsenbügl" zustimmungsfähig sein. Der Bürgermeister zog den Antrag daraufhin zurück um das weitere Vorgehen mit dem Marktgemeinderats zu beraten.

Diese Beratungen fanden nun in der letzten Sitzung statt und führten zu der Aufforderung des Bürgermeisters einen erneuten Antrag in der Marktrat einzubringen. Diesem Vorschlag kommen die SPD und engagierten Bürger mit der Freien Liste Umland nun gerne nach.

Gleichzeitig wird in dem Antrag die Fläche zur Herausnahme weiter präzisiert. Vor allem die Zufahrt zu einem möglichen Baugebiet muss aus unsere Sicht zwingend über die Staatsstraße 2149 erfolgen. Dieser Vorschlag von Marktrat Josef Wein aus dem Januar 2016 spiegelt sich jetzt in dem neuen Antrag wieder.

Außerdem soll als Ausgleich auch eine fast gleich große Fläche am Fuchsenbügl ins Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden. Somit wird auch den ökologischen Belangen Rechnung getragen und nicht nur immer Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen.

Die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiete ist der erste Schritt zu einem Baugebiet. Ist dies erfolgt, kann mit Bauleitplanung begonnen werden.

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