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Verlosung der Baugrundstücke soll fair und angemessen erfolgen


Der Marktgemeinderat Kallmünz beschloss in seiner Sitzung am 9. März 2016 mehrheitlich, die der Marktgemeinde gehörenden 7 Bauplätze per Losentscheid zu vergeben. Nicht festgelegt wurde die Art und Weise, wie das Losverfahren ablaufen soll. Ebenfalls vorher zu klären ist, wer am Losentscheid teilnimmt.

Um die Verlosung fair und angemessen zu gestalten haben die Markträte von SPD und engagierte Bürger, Grünen und Freie Liste Umland einen Antrag zu den Bedingungen des Losverfahren eingereicht. Bis zur Behandlung des Antrags sollte keine Verlosung stattfinden.

Hier der Antrag im Wortlaut (auch als pdf verfügbar):

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Marktgemeinderat Kallmünz beschloss in seiner Sitzung am 9. März 2016 mehrheitlich, die der Marktgemeinde gehörenden 7 Bauplätze per Losentscheid zu vergeben. Nicht festgelegt wurde die Art und Weise, wie das Losverfahren ablaufen soll. Ebenfalls vorher zu klären ist, wer am Losentscheid teilnimmt. Des Weiteren halten wir es auch für fair und angemessen, Bedingungen für die Zuteilung eines Bauplatzes zu benennen. Bis zur Klärung der unten aufgeführten Punkte sollte die Verlosung nicht vorgenommen werden.

Wir beantragen:

  1. Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt über den Zeitpunkt sowie über die Art und Weise des Losverfahrens.

  2. Die Ziehung der Lose geschieht im Beisein des Bauausschusses in öffentlicher Sitzung. Die Bewerber werden über Ort und Zeit der Verlosung informiert und können der Verlosung beiwohnen.

  3. Der Marktgemeinderat beschließt über die Bestückung des Lostopfes mit folgender Maßgabe:

  • Bewerber mit Baugrundstücken oder Wohneigentum im Bereich der Marktgemeinde sind von der Verlosung ausgeschlossen.

  • Doppelbewerbungen von Ehepartnern oder Lebensgemeinschaften sind unzulässig; der Name wird nur einmal für den Lostopf zugelassen.

  • Die Namen der Bauwerber werden auf Zettel geschrieben, gemeinsam durch das Losgremium auf Ausschlussgründe kontrolliert und in Umschlägen in einem Lostopf gesammelt.

  • Für jedes Grundstück gibt es einen gesonderten Lostopf. Zugelassene Bewerber können sich auf mehrere Grundstücke bewerben. Wird ein Bewerber für ein Grundstück ausgelost, kann er an den anderen Losverfahren nicht mehr teilnehmen.

  • Die Verlosung der Grundstücke erfolgt nach absteigender Quadratmeterzahl.

  1. Wird ein Grundstück innerhalb von drei Jahren weiterverkauft, so übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht aus. Das Grundstück wird erneut öffentlich ausgeschrieben. Sind „Strohmann-Bewerbungen“ nachzuweisen, trägt der „Strohmann-Bewerber“ die zusätzlichen Kosten.

  2. Zusammensetzung des Losgremiums: Das Gremium setzt sich aus den Mitgliedern des Bauausschusses zusammen. Die Ziehung der Lose nimmt eine unabhängige Person vor. Unser Vorschlag: der Leiter der VG-Geschäftsstelle, Herr Auburger.

Über die Punkte bitten wir einzeln abzustimmen.


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